Neue NEA-Vorschriften
Was bedeuten die neuen NEA-Vorschriften für Sie?

Im Juni 2019 wurden neue Regeln für NEA verabschiedet. Diese sind Bestandteil der 44. BImSchV, der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung. Dies hat eine große Resonanz hervorgerufen, doch was bedeutet dies ganz konkret für Sie als Unternehmer oder aber als Privatperson? Dies werden wir hier für Sie erläutern.
Was ist eigentlich eine NEA?
Eine NEA ist eine Netzersatzanlage. Solche Netzanlagen sind eine Art Notstromaggregat, das im Falle eines Stromausfalls dafür sorgt, dass Sie weiterhin mit Strom versorgt sind. Hauptanwendungsgebiete sind daher natürlich Unternehmen, in denen ein zeitweiliger Stromausfall großen Schaden anrichten kann.
Dazu gehören neben Fabriken, in denen finanzieller Schaden entsteht, vor allem gesundheitliche Einrichtungen wie Krankenhäuser und Kliniken, bei denen ein Ausfall medizinischer Instrumente im schlimmsten Fall Menschenleben gefährden kann. Doch immer mehr interessieren sich auch Privatleute für Netzanlagen, die nicht auf Strom verzichten wollen oder können – beispielsweise, weil Vorräte tiefgekühlt werden müssen oder jemand im Haushalt abhängig von medizinischen Geräten ist. Doch bevor man sich eine NEA zulegt, sollte man sich über die Auflagen und Regelungen informieren.
Wie lauten die NEA-Vorschriften seit dem Juni 2019?
NEA unter 50 Megawatt Wärmeleistung sind nicht genehmigungspflichtig. Das bedeutet, dass diese auch keine besonderen Vorschriften zu beachten haben. Für größere Anlagen hingegen benötigen Sie eine Genehmigung. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen verweigert werden – informieren Sie sich also am besten vorab, ob in Ihrer Gegend der Aufbau einer größeren NEA gestattet ist. Eine Änderung im neuen BImSchV betrifft den Schadstoffausstoß: Größere Anlagen müssen einen Rußfilter besitzen, der die Vorgaben garantiert.
Alternativ kann der Besitzer auch nachweisen, dass seine Anlage die Grenzwerte auch ohne Rußfilter einhalten kann. Auch Formaldehyd-Emissionen unterliegen strengen Richtlinien und müssen nachgewiesen beziehungsweise gegebenenfalls verringert werden. Zudem gibt es ganz konkrete Vorschriften zur Art und Menge der Befeuerung einer NEA. Diese bestanden jedoch schon vorher in der sogenannten TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft). Abgesehen von der Verordnung bezüglich der Rußfilter hat sich also nichts geändert, es wurden lediglich Emissionsgrenzen aufgelistet, die es zuvor speziell für NEA nicht gab, die aber ohnehin schon durch die TA-Luft abgedeckt waren.
Für Unternehmen und Privatpersonen, die sich eine NEA anschaffen möchten, haben die neuen Regelungen keinerlei Bedeutung, da sie deckungsgleich mit den bisherigen sind. Dennoch sollte die Anschaffung einer NEA gut überlegt sein – denn auch die bisherigen Regeln einzuhalten, ist ohne sachgemäße Beratung nicht immer ganz leicht. Für diese Beratung stehen wir von NET Powersafe SA natürlich stets zur Verfügung.